Anschlussfinanzierung

Das Thema Anschlussfinanzierung hängt direkt mit der Zinsbindung zusammen, die in der Baufinanzierung für eine Dauer zwischen einem und 30 Jahren vereinbart werden kann. Ist bei Ablauf der Sollzinsbindung noch eine Restschuld zu verzeichnen, muss der Bauherr eine Anschlussfinanzierung vereinbaren oder das Darlehen vollständig zurückzahlen. Das hängt natürlich von Ihrer persönlichen finanziellen Situation und Ihrer Lebensplanung ab.
Welche Verfahrensweise empfiehlt sich zum Ablauf der Sollzinsbindung?
Die Festschreibung der Zinsen für einen individuell zu wählenden Zeitraum ist ein wesentlicher Bestandteil der Immobilienfinanzierung. Der Bauherr hat so die Möglichkeit, auf das zum Abschluss des Darlehensvertrages aktuelle Zinsniveau zu reagieren: Ist der Zins niedrig, bindet er die Konditionen für einen möglichst langen Zeitraum und erhält somit maximale Planungssicherheit. Sind die Zinsen hoch, kann eine kurze Zinsbindung die Möglichkeit eröffnen, mit einer günstigen Anschlussfinanzierung die Kosten deutlich zu reduzieren. Um keine Finanzierungsprobleme zu provozieren, empfiehlt sich daher ein gut geplantes Vorgehen, das die Zinsentwicklung rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung berücksichtigt.
Es ergeben sich also verschiedene Vorgehensweisen, das Thema Anschlussfinanzierung konstruktiv anzugehen:
- Die bisher finanzierende Bank führt eine Prolongation durch.
- Die noch offen stehende Darlehenssumme wird umgeschuldet.
- Die Restschuld wird durch eine Einmalzahlung getilgt.
Wie funktioniert eine Prolongation?
Grundsätzlich muss die bisher finanzierende Bank den Darlehensvertrag nicht verlängern, wenn die Zinsbindungsfrist ausläuft, aber sie kann und wird in den meisten Fällen einen neuen Vertragsvorschlag unterbreiten. Dieser wird anhand der dann aktuellen Bauzinsen und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Darlehensnehmers neu kalkuliert, da sich im Laufe der Jahre durchaus Veränderungen bemerkbar machen können. Hat sich beispielsweise Ihre Bonität verschlechtert, weil Sie zwischenzeitlich Ihren Arbeitgeber gewechselt oder sich in Ihrem persönlichen Umfeld Änderungen ergeben haben, dann wirkt sich das ebenso auf die Konditionen für die Anschlussfinanzierung aus wie die allgemeine Zinsentwicklung. Ihre Bank wird sich mit Ihnen drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist in Verbindung setzen und über das geplante Vorgehen unterrichten. Sinnvoll ist es, nicht erst diese Mitteilung abzuwarten, sondern schon im Vorfeld Kontakt mit uns aufnehmen.
Was ist bei einer Umschuldung zu beachten?
Kommt dann nämlich der neue Vorschlag von der finanzierenden Bank, sind Sie bereits vorbereitet. Sie können Angebote von Mitbewerbern in Ihre Betrachtungen mit einbeziehen, zumal eine Umschuldung immer mit ausreichend zeitlichem Vorlauf angegangen werden sollte. Die noch ausstehende Restschuld wird mit Ablauf des ursprünglichen Darlehensvertrages zum Ende der Zinsbindungsfrist von einer anderen Bank abgelöst. Insbesondere bei der Baufinanzierung ist die Eintragung einer Grundschuld oder einer Hypothek erforderlich, um die notwendigen Sicherheiten für die Bank darzustellen. Je vorausschauender Sie also diesen Schritt angehen, umso besser kann der reibungslose Ablauf organisiert werden.
Da Sie im Prinzip in diesem Fall einen neuen Darlehensvertrag aushandeln, stehen Ihnen wiederum alle Möglichkeiten zur Ausgestaltung offen. Die vorzeitige Bindung günstiger Finanzierungskonditionen kann sich unter dem Strich durchaus bezahlt machen, wenn beispielsweise in absehbarer Zeit mit einer Anhebung der Leitzinsen zu rechnen ist. Ein Forwarddarlehen eröffnet Ihnen den notwendigen Spielraum, denn Sie können auf diese Weise sogar für mehrere Jahre den niedrigen Zins für Ihre künftige Anschlussfinanzierung sichern. Dafür wird zwar ein kleiner Zuschlag fällig, allerdings fallen keine weiteren Gebühren an. Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle wegen der Komplexität des Themas eine professionelle Beratung, die auch die verschiedenen Fördermittel und Kreditlinien der KfW mit berücksichtigt. Fordern Sie dazu einfach einen Finanzierungsvorschlag von uns an – wir werden alles Weitere persönlich mit Ihnen besprechen.
Hinweis:
Nutzen Sie unseren Rechner, um die optimale Kombination aller variablen Größen für Ihre Anschlussfinanzierung zu ermitteln.
Wie ist die Ablösung der Restschuld zu bewerkstelligen?
Eine Volltilgung ist während der Zinsbindungsfrist in aller Regel ausgeschlossen, die erste Möglichkeit ergibt sich also zum Ablauf. Die finanzierende Bank teilt Ihnen den noch offenen Darlehensbetrag mit und die Entscheidung über eine komplette Tilgung der Restschuld liegt bei Ihnen. Verfügen Sie über Sparverträge, wie zum Beispiel einen Bausparvertrag oder vermögenswirksame Leistungen, können Sie über eine Einamltilgung sehr schnell schuldenfrei werden. Allerdings ist auch hier genau hinzusehen: Haben Sie beim Bausparen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, kann ein alter Bausparvertrag unter Umständen mehr Zinsen einbringen, als ein Darlehen an Zins und Tilgung kostet. Selbstverständlich erörtern wir als erfahrener Baufi-Spezialist auch dieses Thema ausführlich und umfassend mit Ihnen – nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.
Hinweis:
Einen ersten Überblick zu den aktuellen Konditionen können Sie mit unserem Baufi Rechner erhalten, geben Sie einfach die Eckdaten für die gewünschte Anschlussfinanzierung ein.
Fazit – Anschlussfinanzierung
Zur Finanzierung einer Immobilie können die Zinsen für eine variable Zeit gebunden werden, sodass nach Ablauf ein weiterer Kredit oder eine Verlängerung notwendig ist. Diese Anschlussfinanzierung unterliegt den dann gültigen Konditionen, sinnvoll ist also eine vorausschauende Strategie bereits bei Aufnahme der Baufinanzierung. Wir als erfahrene Baufinanzierer werden gemeinsam mit Ihnen eine Vorgehensweise festlegen, bei der nicht nur dem aktuellen Zinsniveau und der prognostizierten Zinsentwicklung Rechnung getragen wird, sondern auch Fördermittel und Finanzierungslinien der KfW, Forwarddarlehen zur strategischen Sicherung günstiger Konditionen und die Möglichkeit von Sondertilgungen eine wichtige Rolle spielen.